Hier finden Sie die fünf Ausgabe aus dem Jahr 2019 unseres Infoblattes „Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knapp“, das monatlich bei uns erscheint:

Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knapp 05/2019


Fristen im Mai/Juni

  • ab 01.04. bis 30.06. Verbot Bracheflächen zu mähen oder zu zerkleinern
  • bis 14.05. Aussaat von Leguminosen als ökologische Vorrangfläche
  • bis 15.05. Spätester Aussaattermin für 5‐jährige Blühstreifen
  • bis 15.05. Spätester Abgabetermin für den Antrag auf Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen
  • ab 01.06. bis 15.07. Maßgeblicher Zeitraum der Hauptkultur und Anbaudiversität

 


Wichtige Themen

  • Nachdüngung im Getreide: Der richtige Termin der Nachdüngung von Stickstoff ist abhängig vom Entwicklungsstadium
    und der Witterung (!). Damit der Dünger im Wurzelraum wirken kann, sind Niederschläge
    notwendig. Bei nicht einsetzenden Niederschlägen ist die Nachdüngung zu reduzieren oder auszusetzen.
    Beachten Sie: Selten wird zu früh gedüngt, häufig eher zu spät! Mit dem Yara‐N‐Tester kann der N‐Bedarf zur
    2. und 3. Gabe direkt zu den Vegetationsstadien EC 31/33 (Schossen) und EC 37/51 (Ährenschieben) im Bestand
    mit hoher Treffsicherheit ermittelt werden. Wenn Sie an der Beprobung Ihrer Getreideschläge Interesse haben,
    melden Sie sich bitte bei uns im Büro!
  • Anbau von Mais‐Bohnen‐Gemenge: Die Aussaat des Gemenges erfolgt in ein leicht feuchtes Saatbett.
    Herbizidmaßnahmen sind im Vorauflauf bis max. 2 Tage nach der Saat möglich. Danach kann das Unkraut
    lediglich mit einer Maishacke mit einem ein bis zweimaligen Einsatz je nach Unkrautdruck beseitigt werden.
  • Einsatz einer Maishacke: Um einen effizienten und zeitnahen Einsatz einer Maishacke im Mais erreichen zu
    können, sollte der Einsatz frühzeitig geplant werden. Außerdem kann mit Hilfe der Hacktechnik gleichzeitig die
    Untersaat in Maisbestand ausgebracht und der Herbizideinsatz reduziert werden.
  • Untersaaten in Mais: Durch die Ausbringung von Untersaaten in die Maisreihen können einige Vorteile
    miteinander kombiniert werden. Die Untersaat dient der Nährstoffspeicherung und dem Auswaschungsschutz.
    Es wird die biologische Aktivität und Bodengare erhöht. Außerdem werden CC‐Auflagen durch Erosionsschutz
    eingehalten, Humus in engen Fruchtfolgen aufgebaut und die Fruchtfolgen aufgelockert. Weiterhin kommt es
    nach der Ernte zu einer zügigen Bodenbedeckung und bei Futterknappheit kann die Untersaat im Frühjahr noch
    zur Futternutzung verwendet werden.
  • Kali‐Düngung: Momentan besteht noch die Möglichkeit, die Pflanzenbestände mit Kali zu versorgen. Kali
    übernimmt in der Pflanze wichtige Aufgaben, wie die Steuerung des Wasserhaushaltes, die Verbesserung der
    Frostresistenz, die Festigung der Zellwände und eine Erhöhung der Krankheitsresistenz. Für den Mais ist die
    Kalidüngung die „Kälteversicherung“.
  • Kopfkalkung: Durch eine Kopfkalkung, z.B. mit Granukal, können Auswaschungsverluste aus dem Winter im
    Frühjahr ausgeglichen werden. Durch die Kalkausbringung wird die Bodenfruchtbarkeit hinsichtlich der
    Steuerung des pH‐Wertes, Verbesserung der Bodenstruktur und Aktivierung des Bodenlebens verbessert.
    Dadurch werden die Hauptnährstoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium besser ausgenutzt und das Ertragspotenzial
    der Pflanzen gesteigert.

Weitere Informationen

Agrarantrag 2019: Bitte daran denken, dass Sie den Punkt 9.5 „Teilnahme an Freiwilligen Vereinbarungen im
Trinkwasserschutz“ ankreuzen, wenn Sie Flächen in Trinkwassergewinnungsgebieten bewirtschaften.
Feldbegehungen (nähere Informationen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Einladungen):

  • WSG Wanna: 10.05., 10:00 Uhr
  • TGG Altenwalde: 10.05., 13:30 Uhr
  • WSG Häsebusch: 13.05., 13:30 Uhr
  • WSG Dulonsberg und Wingst: 13.05., 19:00 Uhr