Beratungsgebiet Seeburger See
Der Seeburger See ist in die Maßnahmenkulisse zur „Durchführung einer Gewässerschutzberatung in Niedersachsen gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)“ aufgenommen. Zielsetzung für das Beratungsgebiet Seeburger See ist vorrangig den Phosphateintrag in die Oberflächengewässer zu reduzieren. Das Büro Geries Ingenieure GmbH ist seit Ende 2019 beauftragt für zwei Jahre die Gewässerschutzberatung im Beratungsgebiet durchzuführen. Für das Einzugsgebiet und den Seeburger See selbst, liegen bereits vielfältige Untersuchungen vor. Abstimmungsgespräche mit den Behörden und Institutionen werden geführt. Die fachliche Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Einzugsgebiet Seeburger See
Vorstellung des Beratungsgebiets Seeburger See
Das WRRL-Beratungsgebiet Seeburger See liegt zu fast 100 % in der Gebietskulisse Oberflächengewässer („Phosphat-Kulisse“). In den phosphatsensiblen Gebieten ist neben der allgemeingültigen Düngeverordnung (DüV) auch die am 28.11.2019 in Kraft getretene „Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO)“ zu beachten. Die sog. Landesdüngeverordnung regelt in den ausgewiesenen Gebieten zusätzlich:
- Verpflichtende Analyse von Wirtschaftsdüngern und Gärresten
- Beschränkung der P-Düngung in Abhängigkeit vom Bodenuntersuchungsergebnis:
- Böden mit CAL-Phosphor(P)-Gehalt > 10,9 mg P (Gehaltsklasse D): Ab 2021 reduzierte P-Düngung auf max. 75 % und ab 2023 mit max. 50 % der voraussichtlichen P-Abfuhr
- Böden mit CAL-P-Gehalt > 17,4 mg P (Gehaltsklasse E): Ab 2021 reduzierte P-Düngung auf max. 50 % der P-Abfuhr und ab 2023 keine P-Düngung
- Lagerraum für flüssige Wirtschaftsdünger und Gärreste für 7 Monaten ab 31.12.2021
Die folgende Karte zeigt die Gebietskulisse des WRRL-Beratungsgebietes Seeburger See mit der Erosionsgefährdung gemäß Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).
Eine erste Auswertung von vorhandenen Boden-P-Gehalten hat ergeben, dass nur auf wenigen Schlägen eine reduzierte P-Düngung nach DüV bzw. Landesdüngeverordnung verpflichtend ist. Der Verband deutscher landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten e.V. (VDLUFA) gibt nach einer Auswertung vielzähliger Feldversuche an, dass auch mit einem Boden-P-Gehalt zwischen 3 – 6 mg P optimale Erträge zu erwarten sind (Standpunkt VDLUFA 2018). Eine P-Düngung unterhalb der offiziellen P-Düngungsempfehlung in Niedersachsen ist demnach ökonomisch oft sinnvoll. Eine P-Überversorgung des Bodens kann so gezielt abgebaut werden.
Ein großer Teil der landwirtschaftlich genutzten Böden im Einzugsgebiet Seeburger See unterliegt einer hohen oder sehr hohen Wassererosionsgefährdung (siehe Karte). Prioritäre Flächen sind vom LBEG für die Kulisse definiert. Die Vermeidung von erosivem Eintrag von Phosphor in das Oberflächengewässer ist der Kern der Gewässerschutzberatung. Dazu stehen folgende Instrumente zur Verfügung:
- Einzelbetriebliche Beratung, Gruppenberatung
- Umsetzung von Maßnahmen zur Erosionsvermeidung (z.B. Erosionsstreifen)
- P-Aushagerung von Zielflächen
- Beratungsbegleitende Analytik (Boden, Wirtschaftsdünger)
Erosionsschutzmaßnahmen
Als Maßnahmen zum Erosionschutz können folgende Agrarumweltmaßnahmen (AUM) beantragt werden:
BS 71: „Erosionsschutzstreifen“ – Fördersatz: 760 €/ha
- quer zum Verlauf der Hangneigung oder speziell ausgewiesenen Tiefenlinien
- Breite der Streifen mindestens 6 Meter und maximal 30 Meter
- Gefährdungsstufen Enat 3-5
- Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und von Düngemitteln ist untersagt. Eine Kalkung ist zulässig
- Die Nutzung des Streifens ist zulässig
BS 72: „Grünstreifen zum Schutz gegen Wassererosion und von Gewässern – Fördersatz: 540 €/ha
- Entlang von Gewässern sind einmalig für den gesamten Verpflichtungszeitraum Gewässerschutzstreifen anzulegen und zu pflegen
- Breite der Streifen mindestens 6 Meter und maximal 30 Meter
- Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und von Düngemitteln ist untersagt. Eine Kalkung ist zulässig
- Die Nutzung des Streifens ist zulässig
Anträge auf Teilnahme an den AUM müssen bis zum 15. Mai 2020 bei der Landwirtschaftskammer (Bewilligungsstelle) eingereicht werden. Sprechen Sie uns an!
Wir streben an, auf Zielflächen langfristig auch Dauerkulturen z.B. die durchwachsene Silphie zu etablieren und sonstige geplante Maßnahmen in ein Gesamtkonzept einzubinden und im Rahmen der Informationsveranstaltungen vorzustellen. Weiter sind eigenständige Versuche geplant, bei denen wir gerne mit interessierten Bewirtschaftern zusammenarbeiten.
Aktuelles
Stellungnahme zur vorgeschlagenen Änderung der EU-Vorschriften zur Pestizidverwendung
Sehr geehrte Damen und Herren, das Unternehmen Geries Ingenieure GmbH ist seit mehr als 25 Jahren in den Bundesländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg im kooperativen Gewässerschutz tätig. Wir möchten die Möglichkeit wahrnehmen zu dem Vorschlag [...]
[Seeburger See] Online-Fachkolloquium: Nährstoffreduktion Seeburger See: Welche Chancen bietet die Durchwachsene Silphie?
Es war eine große und vielfältige Teilnehmerschaft, die am 08.12.2021 an dem Online-Fachkolloquium „Nährstoffreduktion Seeburger See: Welche Chancen bietet die Durchwachsene Silphie?“ teilgenommen hat. Den Beginn machte Geries Ingenieure GmbH mit dem Vortrag „Standörtliche Gegebenheiten [...]
[Nds.] Kurz und Knapp 06/2020
Hier finden Sie die sechste Ausgabe aus dem Jahr 2020 unseres Infoblattes „Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knapp“, das monatlich bei uns erscheint: Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knapp 06/2020 Fristen im Juni/Juli [...]
[Lwk. Nds.] Nmin-Richtwerte 2020 für alle Kulturen
Sehr geehrte Damen und Herren, an dieser Stelle möchten wir Sie über die, von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen veröffentlichten, Nmin-Richtwerte 2020 informieren. Die Landwirtschaftskammer hat die Werte für Winterungen und Sommerungen inklusive Mais (Stand 30.04.2020) [...]
Presse
Göttinger Tageblatt (09.03.2020)
gefördert durch
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete mit der Maßnahme:
„Gewässerschutzberatung“
Mit dieser Maßnahme werden die Beratung, Informationsweitergabe und Modellvorhaben in der Landwirtschaft in Bezug auf Oberflächengewässer, Grundwasser und Trinkwasserschutz unterstützt.
Zahlen und Fakten zum Beratungsgebiet
- Gebietsgröße: 3.241 ha
Rundschreiben
Untersuchungen
Mit unseren Untersuchungen begleiten wir die teilnehmenden Betriebe bereits seit 2010.