Januar

  • 15. Januar: Ende der Sperrfrist für Festmist von Huf- und Klauentieren und Kompost
  • 16. Januar: Vorgezogene Ausbringung gilt nicht für Wasserschutzgebiete und nur auf Grünland/Ackergras: Wenn die Situation es fordert und zulässt, geringe N-Mengen (maximal 10 m³/ha)
  • 31. Januar: Ende der Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichem Nährstoffgehalt (>1,5 % Nges oder >0,5 % P2O5 in der TM): Den Gewässerschutz und die gute fachliche Praxis beachten

ACHTUNG! WSG-VO können abweichende Fristen beinhalten!

Februar

  • Bis 15. Februar müssen Zwischenfrüchte/Untersaaten (öVF, FV, AL 21) auf den Flächen verbleiben (weitere Auflagen beachten)

März

  • Ab 1. März gilt das Verbot für das Schneiden von Feldgehölzen sowie das Räumen von Gräben
  • Bis 1. März müssen winterharte Zwischenfrüchte/Untersaaten (AL 22) auf den Flächen verbleiben
  • 31. März Stichtag Nährstoffvergleich und aktive Aussaat auf Bracheflächen