Die Neufassung der „Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat“ (NDüngGewNPVO) in z. Zt. in der Verbandsbeteiligung. Mit einer Freigabe durch das Kabinett und der rechtskräftigen Veröffent­lichung der Verordnung wird nicht vor Ende März/Mitte April 2021 gerechnet. Erst nach dieser Veröffent­lichung kann eine sichere Auskunft über die zukünftige Betroffenheit der jeweiligen Gebiete durch die aktuellen Regelungen gegeben werden.

Die betroffenen Flächen und Kulissen sind auf dem LEA Kartenserver einsehbar.

Aktuell sind drei Kulissen mit den jeweiligen düngerechtlichen Regelungen zu beachten:

  • Gebietskulisse Grundwasser (Nitrat) in der Fassung vom 28.11.2019
    • Gilt aktuell bis zur Verabschiedung der Neufassung der NDüngGewNPVO (März/April 2021)
  • Übergangskulisse nach § 13a Abs. 4 DüV (22.12.2020, „Auffangregelung“)
    • Gilt aktuell bis zur Verabschiedung der Neufassung der NDüngGewNPVO (März/April 2021)
  • „Rote Flächen“ gem. Entwurf der Neufassung der NDüngGewNPVO (22.12.2020)
    • Gilt ab der Freigabe im Kabinett, voraussichtlich März/April 2021

Insbesondere die Übergangskulisse der Auffangregel ist nicht allen bekannt! Für Flächen in der Kulisse der Auffangregel sind verbindlich die Anforderungen der bundesweit gültigen Düngeverordnung in den nitratsensiblen Gebieten umzusetzen!

Welche Anforderungen und Regelungen in den einzelnen Kulissen zurzeit anzuwenden sind, wird aus der Abbildung deutlich.

Die Anforderungen an die Landwirtschaft und den Gewässerschutz sind vielfältig und herausfor­dernd. Wir lassen Sie damit nicht allein! Sprechen Sie uns an und nutzen Sie unsere Beratungsan­gebote!