Am 22.12.2020 wurde der Entwurf der Gebietskulisse für die sogenannten roten Flächen vom Landwirt­schaftsministerium (ML) bekanntgegeben. Die Festlegung erfolgt auf Basis der Immissionsbetrachtung (Grundwassermesswerte) und Emissionsbetrachtung (N-Flächen-Salden). Die Bewirtschaftung der ein­zelnen Fläche hat auf die Bewertung keinen direkten Einfluss. Wichtig: Die im Zuge der Gewässer­schutzberatung erhobenen Daten sind nicht in die Bewertung eingeflossen! Die betroffenen Flächen sind auf dem LEA Kartenserver einsehbar.

Da uns wiederholt Fragen zur methodischen Vorgehensweise erreicht haben, möchten wir Ihnen die wichtigsten Schritte bei der Ermittlung der mit Nitrat belasteten Gebiete (Flächen) näher erläutern: siehe hier.