Am 22.12.2020 wurde der Entwurf der Gebietskulisse für die sogenannten roten Flächen vom Landwirtschaftsministerium (ML) bekanntgegeben. Die Festlegung erfolgt auf Basis der Immissionsbetrachtung (Grundwassermesswerte) und Emissionsbetrachtung (N-Flächen-Salden). Die Bewirtschaftung der einzelnen Fläche hat auf die Bewertung keinen direkten Einfluss. Wichtig: Die im Zuge der Gewässerschutzberatung erhobenen Daten sind nicht in die Bewertung eingeflossen! Die betroffenen Flächen sind auf dem LEA Kartenserver einsehbar.
Da uns wiederholt Fragen zur methodischen Vorgehensweise erreicht haben, möchten wir Ihnen die wichtigsten Schritte bei der Ermittlung der mit Nitrat belasteten Gebiete (Flächen) näher erläutern: siehe hier.