Hier finden Sie die sechste Ausgabe aus dem Jahr 2020 unseres Infoblattes „Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knapp“, das monatlich bei uns erscheint:

Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knapp 06/2020


Fristen im Juni/Juli

  • 01.04. bis 30.06.: Verbot, Bracheflächen zu mähen oder den Aufwuchs zu zerkleinern
  • Ab 12.05.: Mahd der Grünlandflächen mit AUM GL 11
  • 01.06. bis 15.07.: Maßgeblicher Zeitraum der Hauptkultur und der Anbaudiversifizierung
  • Bis 19.06.: Eigenkontrolle der Überlappungen in ANDI
  • 16.07. bis 01.10.: Einsaat von Zwischenfrüchten als Kulturpflanzenmischung zur Erfüllung von Greening- Auflagen (ÖVF)

Wichtige Themen

  • Spät-Nmin in Mais: Im Zeitraum von Ende Mai/ Anfang Juni wurde mit der Spät-Nmin-Beprobung in Mais begonnen. Bis zum aktuellen Zeitraum liegen 96 Probenergebnisse vor. Der Mittelwert liegt bei 150 kg N/ha. Ein optimaler Versorgungszustand ist gegeben, wenn dem Mais in diesem Entwicklungsstadium zwischen 160 kg N/ha und 180 kg N/ha zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse dieser Nmin-Proben können als Anhaltspunkt genutzt werden, um die eigene Düngung und das N-Nachlieferungspotenzial besser einschätzen zu können.
  • 170 kg-N-Grenze: Die Einhaltung der Betriebsobergrenze für Stickstoff, umgangssprachlich „170-N-Grenze“, bleibt auch nach der Novellierung der Düngeverordnung vom 30.04.2020 bestehen. Die „170 kg-N-Grenze“ bedeutet, dass im Betriebsdurchschnitt nicht mehr als 170 kg Gesamt-N/ ha aus organischen und organisch-mineralischen Düngern
    ausgebracht werden dürfen. Die Berechnung erfolgt weiterhin nach den bekannten Regeln. Eine Berechnung mittels Aufsummierung der in Einzelschlagkarteien dokumentierten gestreuten Tonnagen und N-Gehalte/ m3 ist nicht zulässig (Webcode: 01036809).
  • Aufzeichnungspflicht Düngemaßnahmen: Seit dem 01.05.2020 muss binnen 2 Tagen jede Düngemaßnahme schlaggenau erfasst werden. D.h. Art, Menge und Nährstoffgehalte jedes aufgebrachten Düngemittels müssen aufgezeichnet werden.
  • Erhöhung der Anrechenbarkeiten: Mit der Überarbeitung der Düngeverordnung wurden die Anrechenbarkeiten für organische Düngemittel um 10 % angehoben. Damit müssen seit dem 01.05.2020 Rindergülle und flüssige Gärreste mit 60 % anstatt 50 % angerechnet werden. Für Schweinegülle gilt nun 70 % anstatt 60 %.
  • Futterknappheit und Zwischenfruchtanbau: Vielerorts sind die Futtervorräte durch die beiden trockenen Jahre 2018 und 2019 knapp und die angesammelten Reserven sind aufgebraucht. Eine Alternative kann der Anbau von Futterzwischenfrüchten nach der GPS- bzw. Getreideernte sein. Durch die Ansaat kann der überschüssige Stickstoff über Winter fixiert werden, ein Erosionsschutz ist gegeben und es kann Humus aufgebaut werden. Bei einer frühen Aussaat kann bei passenden Witterungsbedingung eine Ernte im Oktober angedacht werden. Unterschiedliche Anbieter von Zwischenfrüchten haben Futterzwischenfrucht-Mischungen in das Produktprogramm aufgenommen, die teils mit den Greening-Verpflichtungen kombinierbar sind. Diese Mischungen bestehen aus unterschiedlichen Gräser und Kleearten. Beachtet werden muss, dass die Andüngung auf max. 60 kg Gesamt-N/ha bzw. 30 kg Ammonium-N/ha begrenzt ist.
  • Pufferstreifen an Gewässern: Durch die aktuelle Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) muss auf Flächen mit einer Hangneigung > 5 % an Gewässern ein 5 m breiter Pufferstreifen angelegt werden. Damit soll verhindert werden, dass die Nährstoffe Stickstoff und/oder Phosphor in Fließgewässer bzw. Seen abgeschwemmt werden.
  • Zeigerpflanzen auf Ackerland: Sogenannte Zeigerpflanzen können Standorteigenschaften und/oder Bodenprobleme anzeigen. An dieser Stelle möchten wir ein paar typische Pflanzen vorstellen: Stickstoffreicher Boden – Gänsefuß, Brennnessel, Löwenzahn, Melde, Schwarzer Nachtschatten; Kalkarmer Boden – Dreiblätteriger Ehrenpreis, Schachtelhalm, Stiefmütterchen; Saurer Boden – Ehrenpreis, Gänseblümchen, Nährstoffarmer Boden – Gänseblümchen, Heidekraut, Hirtentäschel, Nährstoffreicher Boden – Ackerhellerkraut, Brennnessel, Distel, Weißer
    Gänsefuß, Melde; feuchter u. verdichteter Boden – Ackerminze, Ackerschachtelhalm. Löwenzahn