Hier finden Sie die fünfte Ausgabe aus dem Jahr 2020 unseres Infoblattes „Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knapp“, das monatlich bei uns erscheint:

Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knapp 05/2020


Fristen im Mai/Juni

  • 01.04. bis 30.06.: Verbot, Bracheflächen zu mähen oder den Aufwuchs zu zerkleinern
  • Ab 12.05.: Mahd der Grünlandflächen mit AUM GL 11
  • Bis 14.05.: Aussaat von Leguminosen als ökologische Vorrangfläche
  • Bis 15.05.: Spätester Aussaattermin für mehrjährige Blühstreifen
  • Bis 15.05.: Spätester Abgabetermin für Antrag auf Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen
  • Bis 31.05.: Meldung Düngebedarf 2019 bzw. 2018/2019 via ENNI
  • 01.06. bis 15.07.: Maßgeblicher Zeitraum der Hauptkultur und der Anbaudiversifizierung

Wichtige Themen

  • DüV 2020: Die Änderung der DüV 2020 ist am 01.05.2020 in Kraft getreten. Die Maßnahmen in den nitrat‐ und phosphatsensiblen Gebieten werden entgegen den allgemeinen flächenbezogenen Maßnahmen erst am 01.01.2021 in Kraft treten. Hier erhalten Sie von uns eine Übersicht über die geänderte Düngeverordnung.
  • Bodensonde: In der Zevener Geest wurde kürzlich eine Messstation zur Erfassung der Niederschläge, der Lufttemperatur und der relativen Bodenfeuchte installiert. Die Bodenfeuchte wird mittels einer Sonde in Abschnitten von 10 cm bis in eine Tiefe von 120 cm gemessen. Die Daten werden stündlich übermittelt und sind in Kürze über unsere Webseite abrufbar.
  • Maishacken‐Einsatz: Um einen effizienten und zeitnahen Einsatz einer Hacke im Mais erreichen zu können, sollte der Einsatz frühzeitig geplant werden. Außerdem kann mit Hilfe der Hacktechnik gleichzeitig die Untersaat in den Maisbestand ausgebracht und der Herbizid‐Einsatz reduziert werden.
    Achtung: Betriebe, die im TGG Mais‐Bohnen‐Gemenge anbauen, können auch die Freiwillige Vereinbarung „Gewässerschonender Pflanzenschutz“ (Maishacke) abschließen. Bitte melden Sie sich bei Interesse bei uns im Büro.
  • Untersaaten: Durch Untersaaten in die Maisreihen können einige Vorteile miteinander kombiniert werden. Die Untersaat dient der Nährstoffspeicherung und dem Auswaschungsschutz. Es wird die biologische Aktivität und Bodengare erhöht. Außerdem werden CC‐Auflagen durch Erosionsschutz eingehalten, Humus in engen Fruchtfolgen aufgebaut und die Fruchtfolgen aufgelockert. Weiterhin kommt es nach der Ernte zu einer zügigen Bodenbedeckung.
  • Schlechte Jugendentwicklung beim Mais: Eine schlechte Jugendentwicklung beim Mais muss nicht durch eine Stickstoffnachdüngung ausgeglichen werden. Teilweise sind die Pflanzen suboptimal mit Spurenelementen (SE; Bor, Mangan, Zink, Kupfer, Molybdän) versorgt und können damit die Hauptnährstoffe nicht optimal verwerten.
    Für die Aufnahme ist nicht die Menge im Boden wichtig, sondern wie pflanzenverfügbar die SE sind. Des Weiteren ist die Aufnahme vom pH‐Wert, der Bodenstruktur und der Bodenfeuchte abhängig. Da die SE meist als Blattdünger ausgebracht werden, sind diese mit den üblichen Pflanzenschutzmitteln mischbar und auszubringen.
  • Kali‐Düngung: Momentan besteht noch die Möglichkeit, die Pflanzenbestände mit Kali zu versorgen. Kali übernimmt in der Pflanze wichtige Aufgaben, wie die Steuerung des Wasserhaushaltes, die Verbesserung der Frostresistenz, die Festigung der Zellwände und eine Erhöhung der Krankheitsresistenz. Für den Mais ist die Kalidüngung die „Kälteversicherung“.