Was ist produktionsintegrierte Kompensation (PIK)

Hierunter ist die Umsetzung von Ersatzmaßnahmen auf Flächen zu verstehen, die nicht der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden, sondern über temporäre, rotierende und genau definierte Leistungen des bewirtschaftenden Landwirts für den biotischen oder abiotischen Ressourcenschutz aufgewertet werden. Aus Kontrollgründen werden hierbei nur solche Maßnahmen einbezogen, die im Gelände eindeutig überprüft werden können.

Im Rahmen verschiedener Untersuchungen konnte belegt werden, dass nicht nur Grünlandflächen sondern auch Ackerflächen bei einer entsprechenden extensiven Bewirtschaftung und Ausstattung ein bedeutendes Biotoppotenzial entwickeln können und außerdem wichtige Funktionen im Naturhaushalt übernehmen (FLADE ET AL, 2003). Da im Rahmen der ordnungsgemäßen Landwirtschaft die hoch ertragreichen Auen- und Lößböden der Ackerbauregionen zumeist hoch intensiv bewirtschaftet werden, besteht sowohl ein naturschutzfachlich begründeter Bedarf an Extensivierungsmaßnahmen als auch die Möglichkeit, durch eine extensivere Bewirtschaftung zusätzliche Leistungen für den Naturschutz und somit einen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu erbringen.

Über die Frage nach der praktischen Umsetzung des Konzepts wird mittlerweile in vielen Kommunen diskutiert. Der Arbeitskreis „Landschaftsplanung und Grünordnung“ der Ständigen Konferenz der Gartenamtsleiter (GALK) beim Deutschen Städtetag (MROS, 2008) hat zur Umsetzung von PIK eine Umfrage durchgeführt. Danach wurde deutlich, dass bei den 63 teilnehmenden Kommunen ein großes Interesse für diese Form der Kompensation besteht.

Vor diesem Hintergrund ist die in die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes eingebrachte Forderung nach einer Prüfung von Alternativen zur bisherigen Umsetzung der Eingriffsregelung zu sehen.