Sie dient dem Ziel, die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen, preiswerten Erzeugnissen zu sichern. Ein enger rechtlicher Rahmen sorgt dafür, dass die Gesundheit von Menschen und Tieren und der Naturhaushalt nicht gefährdet werden.
Das Düngegesetz regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Anwendung von Düngemitteln. Zweck des Gesetzes ist es,
die Ernährung von Nutzpflanzen sicherzustellen,
die Fruchtbarkeit des Bodens, insbesondere den standort- und nutzungstypischen Humusgehalt, zu erhalten oder nachhaltig zu verbessern sowie
Gefahren für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie für den Naturhaushalt vorzubeugen oder abzuwenden.
Für den Erlass der Novelle der Düngeverordnung ist eine Änderung des Düngegesetzes erforderlich. Diese muss in Kraft getreten sein, bevor die Düngeverordnung ausgefertigt und verkündet werden kann. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Düngegesetzes wurde am 16. Dezember 2015 im Bundeskabinett beschlossen.
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https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Pflanzenbau/Ackerbau/_Texte/Duengung.html
In Niedersachsen landet noch immer zu viel Dünger auf den Feldern und belastet Böden und Gewässer. Obwohl die Tierzahlen in der Schweine- und Geflügelhaltung leicht gesunken sind und mehr Dünger aus den Überschussregionen in viehärmere Landesteile transportiert wurde, werden die zulässigen Nährstoffgrenzwerte in mehreren Landkreisen überschritten. Das geht aus dem aktuellen Nährstoffbericht 2014/2015 hervor, der am Mittwoch in Hannover vorgestellt wurde. Vor diesem Hintergrund forderte Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne), dass der Bund das Land Niedersachsen mit einem novellierten Düngegesetz endlich in die Lage versetzt, gezielter kontrollieren und Nährstoffströme abgleichen zu können.
http://www.euwid-wasser.de/news/politik/einzelansicht/Artikel/naehrstoffbericht-in-niedersachsen-belastet-ueberduengung-weiterhin-boeden-und-gewaesser.html
Nachdem das Bundeslandwirtschaftsministerium die Zahlen der EU-Direkthilfen veröffentlicht hat, unternimmt Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) erneut den Versuch, das System der Agrar-Subventionen zu ändern. Rund 6,2 Milliarden Euro hat Brüssel im vergangenen Jahr an Landwirte in Deutschland überwiesen, davon wurden rund 845 Millionen Euro in Niedersachsen verteilt. Wer zu den Profiteuren gehört, kann jeder mit ein paar Klicks im Internet erfahren. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die Daten veröffentlicht. Ein Blick auf die Listen zeigt: Es sind vor allem die Großgrundbesitzer, die EU-Direkthilfen kassieren.
http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Meyer-fordert-hoehere-EU-Mittel-fuer-Kleinbauern,eudirektzahlung100.html
Wasserrahmenrichtlinie
„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss … … es ist erforderlich, eine integrierte Wasserpolitik in der Gemeinschaft zu entwickeln.“
(Auszug aus den Erwägungsgründen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie)
Grundwasserschutz in Niedersachsen
Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist die langfristige Verbesserung der Qualität aller Gewässer innerhalb von Europa. Beim Grundwasser wird geprüft, ob sich die Grundwasserkörper in einem guten mengenmäßigen Zustand und in einem guten chemischen Zustand befinden. Hinsichtlich des guten chemischen Zustandes werden häufig hohe Nitratkonzentrationen im Grundwasser gemessen. Als Grund für die hohen Nitratkonzentrationen werden diffuse, das heißt flächenhafte Austräge unter landwirtschaftlich genutzten Flächen genannt. Aus diesem Grund hat das Land Niedersachsen insgesamt 9 Zielkulissen zur Nitratreduktion ausgewiesen. Innerhalb dieser Kulissen wird seit 2010 eine spezielle Umweltberatung aufgebaut bzw. umgesetzt. Ziel ist es die Nitratausträge zu verringern um so die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreichen zu können.
Die Gesamtgröße der 11 Zielkulissen beträgt 16.000 km². Dies entspricht 34 % der niedersächsischen Landesfläche.
Die Geries Ingenieure GmbH ist mit der Umsetzung der Beratung in den Zielkulissen Untere Elbe (1.483 km²), Untere Weser (1.330 km²) und Obere Aller rechts (1.476 km²) betraut.
Hinzugekommen ist für das Gebiet Untere Weser das Seen-Einzugssgebiet Bederkesaer See (26,42 km²).
Projektbeschreibung
Die WRRL-Beratung in Niedersachsen orientiert sich in ihrer konzeptionellen Ausgestaltung grundsätzlich an der Zusatzberatung Trinkwasserschutz. Da die finanzielle Ausstattung flächenbezogen um den Faktor 10-15 geringer ist, müssen im Hinblick auf die Erreichung der Ziele auch vorhandene Beratungsstrukturen genutzt werden. Gemeint ist ein integraler Ansatz, der die vorhandenen (Betriebs-) Beratungsstrukturen einbezieht und über geeignete Multiplikatoren und Instrumente Informationen zum effizienten Nährstoffeinsatz an die landwirtschaftlichen Betriebe heranträgt. Ein wichtiges Standbein sind repräsentative Modellbetriebe und der GrundWasserKreis zum Informationsaustausch und zur laufenden Abstimmung der Beratungsarbeit.
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[Rümpel] Grünland Roadshow 2024
Am 15.04.2024 fand im WRRL-Beratungsgebiet 12 "Ostholsteinisches Hügel- und Seenland" gemeinsam mit der Wittorf Handelsvertretungen e.K., Stefan Looft Meiners Saaten GmbH, Jan Marten Scheel – LU Scheel Sarlhusen eine [...]
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