Grundwasserschutz in Schleswig-Holstein
„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss … … es ist erforderlich, eine integrierte Wasserpolitik in der Gemeinschaft zu entwickeln.“
(Auszug aus den Erwägungsgründen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie)
Weitere Informationen zu der Maßnahme 2.1.2 „Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft“ finden Sie hier