Grundwasserschutz in Schleswig-Holstein

„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss … … es ist erforderlich, eine integrierte Wasserpolitik in der Gemeinschaft zu entwickeln.“
(Auszug aus den Erwägungsgründen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie)

Weitere Informationen zu der Maßnahme 2.1.2 „Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft“ finden Sie hier

Hinweis