Hier finden Sie die zwölfte Ausgabe aus dem Jahr 2019 unseres Infoblattes „Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knapp“, das monatlich bei uns erscheint:

Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knapp 12/2019


Fristen im Dezember / Januar

Achtung: Die Sperrfrist für die Aufbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Ackerland gilt seit der Ernte der letzten Hauptkultur!

Achtung: Für Grünlandstandorte in TGG gilt die Sperrfrist ab dem 1. Oktober bis zum 1. Februar des Folgejahres. Für Standorte außerhalb der TGG gilt die Sperrfrist vom 1. November bis zum 1. Februar des Folgejahres.

Achtung: Im Zeitraum vom 15. Dezember bis 15. Januar gilt die Sperrfrist zur Aufbringung von Festmist!

  • Ab 01.10.: Schneiden von Feldgehölzen erlaubt
  • Ab 15.10.: Frühester Beseitigungstermin einjähriger Blühstreifen
  • Bis 31.12.: Erstellung Stoffstrombilanz für Wirtschaftsjahr 2018/19
  • Bis 31.12.:  Pflanzenschutzaufzeichnungen fertigstellen

Wichtige Themen

  • Fortführung der WRRL-Beratung: An dieser Stelle möchten wir ihnen mitteilen, dass wir den Zuschlag für die Fortsetzung der Beratung in den WRRL-Zielkulissen „Untere Elbe“ und „Untere Weser“ bekommen haben. Damit läuft die Beratung durch unser Büro ab 2020 weiter. Zusätzlich hat das Büro Geries auch den Auftrag erhalten, die Beratung in der WRRL-Zielkulisse „Seeburger See“ durchzuführen. Dieser Auftrag wird von unseren Kollegen und Kolleginnen im Büro Reinhausen (LK Göttingen) durchgeführt.
  • ENNI-Vollmachten: Im ENNI-Portal gibt es die Möglichkeit, dass meldepflichtige Betriebe Vollmachten z.B. für einen Berater, erteilen. Somit haben beide Parteien Zugriff auf die Daten. Für die Vergabe der Vollmacht muss die Betriebsnummer des Bevollmächtigten eingetragen werden. Nach der Anmeldung kann im Menü „Vollmacht bearbeiten/anzeigen“ die Betriebsnummer eingegeben werden.
  • Maßnahmen der Landesdüngeverordnung Nitrat- und Phosphatkulisse:
    • Verpflichtende Wirtschaftsdünger- und Gärrestuntersuchungen vor der Aufbringung (N- und P-Kulisse)
    • Ab dem 01.07.2021 Lagerraum für flüssige Wirtschaftsdünger und Gärreste für mindestens 7 Monate vorhalten. Bei Teilbetroffenheit gilt: mindestens 35 % der LF und 5 ha LF in der Gebietskulisse bzw. 35 ha der LF müssen in der Kulisse liegen (N- und P-Kulisse)
    • Einarbeitung der organischen Wirtschaftsdünger auf unbestelltem Ackerland innerhalb einer Stunde (N-Kulisse)
    • Phosphatdüngung auf hoch versorgten Böden gem. § 13,2 der DüV (P-Kulisse)
  • Wind- und Wassererosionen: Durch starke Regenschauer, wie sie zum Teil im Herbst stattfanden, oder durch stürmischen Wind in Verbindung mit einem unbestellten bzw. wenig bewachsenen Ackerboden, kommen die losen Bodenteilchen in Bewegung. Entweder fließen diese mit dem Wasser hangabwärts oder werden mit dem Wind über längere Distanzen durch die Landschaft getragen. Um der Erosion entgegenzuwirken sollte der Boden ausreichend mit Pflanzen bewachsen sein, eine Mulchschicht auf entsprechenden gefährdeten Flächen belassen werden sowie der Boden und das Bodenleben durch eine ausreichende und passende Kalkversorgung intakt gehalten werden.