Hier finden Sie die elfte Ausgabe aus dem Jahr 2019 unseres Infoblattes „Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knapp“, das monatlich bei uns erscheint:

Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knapp 11/2019


Fristen im November / Dezember

Achtung: Die Sperrfrist für die Aufbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Ackerland gilt seit der Ernte der letzten Hauptkultur!

Achtung: Für Grünlandstandorte in TGG gilt die Sperrfrist ab dem 1. Oktober bis zum 1. Februar des Folgejahres. Für Standorte außerhalb der TGG gilt die Sperrfrist vom 1. November bis zum 1. Februar des Folgejahres.

Achtung: Im Zeitraum vom 15. Dezember bis 15. Januar gilt die Sperrfrist zur Aufbringung von Festmist!

  • Ab 01.10.: Schneiden von Feldgehölzen erlaubt
  • Ab 01.10.: Umbruch von „Honigbrachen“ zur Bestellung einer Winterung
  • Ab 15.10.: Frühester Beseitigungstermin einjähriger Blühstreifen
  • Bis 15.11.:  Schlegeln/Mulchen der Bracheflächen (591) als Nachweis der „landwirtschaftlichen Mindesttätigkeit“
  • Bis 15.11.:  Abgabe Güllenachweis der AUM BV2
  • Bis 31.12.:  Erstellung Stoffstrombilanz für Wirtschaftsjahr 2018/19

Wichtige Themen

  • Erleichterung beim Bau von Gülle-Lagerstätten: Im Zeitraum vom 07.10.2019 bis 30.06.2020 wurde vom Niedersächsischen Umweltministerium ein Erlass herausgegeben, der die Genehmigung beim Lagerstättenbau erleichtern soll. D.h. konkret, dass beim Bau von neuen Güllelagerstätten ohne Tierplatzänderungen nicht unbedingt ein Verwertungskonzept angefertigt werden muss. Ob die örtliche Genehmigungsbehörde diesen Erlass umsetzt, muss mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden (Webcode: 01035945).
  • Ermittlung Großvieheinheiten im Rahmen der Aufzeichnungspflicht der Stoffstrombilanzverordnung: Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GV) und >2,5 GV/ha, bzw. mit >50 GV ohne Fläche müssen die Daten zur Erstellung der Stoffstrombilanz erfassen. Dabei spielt der GV-Besatz eine große Rolle. Um zu ermitteln, ob der Betrieb die Stoffstrombilanz erstellen muss, wurde mit Hilfe der Anlage 9, Tabelle 2 der Düngeverordnung eine Exceltabelle erstellt, die eine einfache Ermittlung der Großvieheinheiten möglich macht. Diese Tabelle finden sie unter dem folgenden Webcode 01035947.
  • Feldmietenerlass: Für die Lagerung von Festmist gelten u.a. folgende Bedingungen: nur auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ist eine Lagerung möglich; die Lagermenge sollte auch auf Flächen in unmittelbarer Nähe ausgebracht werden; Stapelhöhe max. 2m; maximale Lagerdauer auf einem Schlag 6 Monate; Sickerwasserbildung muss ausgeschlossen sein; Einhalten eines Mindestflurabstandes von 1,5 m; mindestens 20 m Abstand von Graben und Grüppen; keine Lagerung auf Flächen der Zone II in Wasserschutzgebieten; Abdeckung der Miete ist zwingend erforderlich. Bei der Lagerung von Silagen sollte folgende Bedingungen beachtet werden: Sickerwasserbildung ausschließen; Einhalten eines Mindestflurabstandes von 1,5 m; mindestens 20 m Abstand von Graben und Grüppen; keine Lagerung auf Flächen der Zone II in Wasserschutzgebieten; nur Zwischenlagerung von Erntegut aus unmittelbarer Nachbarschaft; mindestens TS-Gehalt von 30 %; Räumung der Fläche im Frühjahr (Webcode 01029552):
  • ENNI (Elektronische Nährstoffmeldung Niedersachsen):  Seit Mitte September wurde beschlossen, dass ab dem nächsten Jahr der Nährstoffvergleich und die Düngebedarfsermittlung elektronisch über ENNI gemeldet werden müssen. Der Nährstoffvergleich muss bis zum 03.2020 und die Düngebedarfsermittlung 2019 rückwirkend zum 31.05.2020 gemeldet sein. Alle meldepflichtigen Betriebe erhalten von der Düngebehörde ein entsprechendes Schreiben. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit für Beratungsinstitutionen eine Vollmacht zu erteilen (Webcode: 01035859) .
  • Herbst-Nmin-Werte ´19: Aktuell wurden in den von uns betreuten Wasserschutzgebieten und Trinkwassergewinnungs-gebieten im Elbe-Weser-Raum 241 Proben (0-90 cm) analysiert. Hierbei liegt der Mittelwert 0­-90 cm bei 45 kg Nmin/ha. Der Schwankungsbereich liegt bei 1 – 220 kg Nmin/ha. Damit fallen die Nmin-Werte gegenüber dem Mittelwert aus dem Jahr 2018 (109 kg Nmin/ha) um 64 kg geringer aus und liegen auf dem Niveau der vorherigen Jahre.