Hier finden Sie die zehnte Ausgabe aus dem Jahr 2019 unseres Infoblattes „Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knapp“, das monatlich bei uns erscheint:

Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knapp 10/2019


Achtung: Die Sperrfrist für die Aufbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Ackerland gilt seit der Ernte der letzten Hauptkultur!

Achtung: Für Grünlandstandorte in TGG gilt die Sperrfrist ab dem 1. Oktober bis zum 1. Februar des Folgejahres. Für Standorte außerhalb der TGG gilt die Sperrfrist vom 1. November bis zum 1. Februar des Folgejahres.

  • Ab 01.10.: Schneiden von Feldgehölzen erlaubt
  • Ab 01.10.: Umbruch von „Honigbrachen“ zur Bestellung einer Winterung
  • Ab 15.10.: Frühester Beseitigungstermin einjähriger Blühstreifen
  • Bis 15.11.: Schlegeln/Mulchen der Bracheflächen (591) als Nachweis der „landwirtschaftlichen Mindesttätigkeit“

  • Schlagkarteiführung bei Agrarumweltmaßnahmen: Teilnehmer an Agrarumweltmaßnahmen sind zur Dokumentation förderspezifischer Aufzeichnungen verpflichtet. Diese Aufzeichnungen müssen unverzüglich (d.h. am selben Tag) erfolgen. Vordrucke dafür finden Sie auf den Internetseiten der LWK unter dem Webcode (01030057). Ausgenommen sind die Programme BV1.1, BV2, BS8 und BS9.
  • Nutzung von ökologischen Vorrangflächen (Antragsjahr 2019): Ökologische Vorrangflächen (öVF) mit Zwischenfrüchten (Code 052) bzw. Untersaaten (Code 053) dürfen nach vorheriger schriftlicher Anzeige bei der zuständigen Bewilligungsstelle der LWK Niedersachsen zur Schnittnutzung für Futterzwecke bzw. zur Beweidung mit allen Tierarten genutzt werden. Wenn die Schnittnutzung bzw. Beweidung vor dem 31.12.2019 ohne Anzeige geschieht, wird diese Fläche als öVF aberkannt. Die anderen spezifischen Bestimmungen, wie Saatgutmischungen, Aussaattermin, Düngungs- und Pflanzenschutzmittelauflagen bleiben unberührt. Die Zwischenfrüchte bzw. Untersaaten dürfen erst nach dem 15.02.2020 beseitigt werden. Die Anzeige zur Nutzung der öVF-Fläche finden Sie bei der LWK Niedersachen unter dem folgenden Webcode 01035848.
  • ENNI (Elektronische Nährstoffmeldungen Niedersachsen): Ab 2020 müssen der Nährstoffvergleich und die Düngebedarfsermittlung elektronisch gemeldet werden. Dafür hat die LWK Niedersachsen im Auftrag des Landes das Programm ENNI kostenlos eingeführt. Die Flächen-, Tier- und Meldedaten sowie Wirtschaftsdünger werden aus den anderen Programmen, wie Andi, Tierseuchenkasse bzw. Meldeprogramm Wirtschaftsdünger übernommen. Die weiteren Daten müssen noch eingegeben werden. Durch eine Plausibilitätsprüfung nach der Dateneingabe sollen Fehler verhindert werden. Die Anmeldung geschieht über die Betriebsnummer und die dazugehörige PIN. Das Programm finden Sie unter dem folgenden Link: https://www2.meldeprogramm-niedersachsen.de/ENNI_LWKNDS_PR/Anmeldung.xhtml Wir bieten die Erfassung und Dokumentation der Betriebsdaten für Sie an.
  • Grünlandpflege im Herbst: Bevor die Vegetation endet, muss das Grünland für den Winter vorbereitet werden, um eine gute Aufwuchsleistung im kommenden Frühjahr zu erreichen. Dafür müssen Mäuseschäden behoben werden. Je nach Zerstörungsgrad kann eine Nachsaat bzw. Neuansaat notwendig werden. Die Zeit der Vegetationsruhe kann sehr gut für eine Kalkgabe genutzt werden. Der pH-Wert gibt hierbei darüber Auskunft, ob ein Kalkbedarf besteht und wie groß der Kalkbedarf ist. Aus Sicht des Gewässerschutzes und der Nährstoffeffizienz wird der Boden-pH-Wert zukünftig an Bedeutung gewinnen, um akzeptable Erträge auch bei begrenzter N-Ausbringung zu erzielen (Webcode: 01035866).