Hier finden Sie die siebte Ausgabe aus dem Jahr 2019 unseres Infoblattes „Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knapp“, das monatlich bei uns erscheint:

Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knapp 07/2019


Wichtige Themen

  • Zwischenfruchtanbau (ZF): Optimaler Aussaatzeitpunkt liegt im Zeitraum zwischen Juli bis Ende August. Durch die ZF steht eine Gründüngung bzw. Nährstoffpuffer auf der Fläche, die Bodenfruchtbarkeit wird unterstützt, eine Biomasse- und Futterproduktion ist möglich und weiterhin eine biologische Bekämpfung von Nematoden und Krankheiten. Bei der Auswahl der ZF muss der Zweck (Wasserschutz, ökologische Vorrangfläche, Agrarumweltmaßnahmen, freiwillig) beachtet werden. Weiterhin sollte ein Augenmerk auf die Eignung in Bezug auf die folgenden Hauptfrüchte gelegt werden.
  • Düngebedarfsermittlung im Herbst: Gemäß den Vorgaben der Düngeverordnung ist die Düngung nach der Ernte der letzten Hauptfrucht nur eingeschränkt möglich. Die Vorgaben zur Regelung der Düngung nach der Ernte beziehen sich nicht nur auf die organischen Dünger, sondern auf alle N-Mineraldünger. Lediglich Kompost und Festmist von Huf- und Klauentieren sind von dieser Regelung ausgenommen. Auf Ackerland dürfen ausschließlich nach einer Getreidevorfrucht, Stickstoffdünger bis zum 01.10. zu Zwischenfrüchten, Winterraps, Feldfutter und Wintergerste ausgebracht werden. Voraussetzung ist, dass eine Aussaat der Zwischenfrüchte, des Winterrapses und des Feldfutters bis zum 15.09. und die Gerstenaussaat bis zum 01.10. vollzogen sein muss. Die Höchstmengen von 60 kg Gesamt-N/ha bzw. 30 kg NH4-N/ha dürfen nicht mit mineralischen und organischen Düngemitteln überschritten werden. Nach den Früchten Mais, Raps, Kartoffel, Zuckerrübe, Feldgemüse und Leguminosen sowie zur Förderung der Strohrotte besteht kein Düngebedarf! Für noch vorgesehene Düngungsmaßnahmen auf Grünland ist keine separate Düngebedarfsermittlung zu erstellen, wenn für die gesamte Vegetationsperiode bereits im Frühjahr geplant und dokumentiert wurde. (vgl. Webcode: 01035504).
  • Bodenprobenahme: Nach Vorgaben der Düngeverordnung müssen alle sechs Jahre Bodenproben auf Schlägen ab 1 ha Größe gezogen werden und auf die Nährstoffe Phosphor, Kalium, Magnesium und pH-Wert untersucht werden. Kürzere Untersuchungsintervalle von drei bis vier Jahren sind zu empfehlen. Da nicht direkt nach einer Düngung die Beprobung stattfinden sollte, ist nach der Ernte von Getreide und Raps auf Ackerland im Herbst ein günstiger Probenahmezeitpunkt. Vor Sommerungen und Hackfrüchten bietet sich das zeitige Frühjahr an. Grünlandflächen sollten während der Vegetationsruhe von Oktober bis Februar beprobt werden.
  • Kalkung von Ackerflächen: Auf den mittleren und leichten Böden ist oftmals eine Versauerung festzustellen. Die pH-Absenkung ist ein natürlicher Vorgang, der durch Kalk reguliert werden kann und somit eine Vielzahl von Prozessen steuert. Jede Kulturpflanze hat ein individuelles pH-Optimum und je nach Bodenart sind unterschiedliche Ziel-pH-Werte anzustreben. Eine Erhaltungskalkung ist bei pH-Werten im Boden in der Klasse C durchzuführen. Bei zu niedrigen pH-Werten (Klasse A und B) muss eine Gesundungs- bzw. Meliorationskalkung durchgeführt werden. Als idealer Zeitpunkt für die Kalkung bietet sich die Stoppelkalkung nach der Getreideernte an.

 


Weitere Informationen

12.07. bis 15.07.: Auf der Tarmstedter Ausstellung sind wir auf dem Stand der Maschinenringe zwischen Elbe und Weser (H2) vertreten