Hier finden Sie die sechste Ausgabe aus dem Jahr 2019 unseres Infoblattes „Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knapp“, das monatlich bei uns erscheint:

Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knapp 06/2019


Fristen im Juni/Juli

  • ab 01.04. bis 30.06. Verbot Bracheflächen zu mähen oder zu zerkleinern
  • ab 01.06. bis 15.07. maßgeblicher Zeitraum der Hauptkultur und Anbaudiversität
  • 16.07. bis 01.10. Einsaat von Zwischenfrüchten als Kulturpflanzenmischung zur Erfüllung von Greening‐Auflagen (ÖVF)

Wichtige Themen

  • Förderung Güllelagerstätten: Das Land Niedersachsen stellt 10. Mio. Euro für die Förderung des Baus von Wirtschaftsdüngerlagerstätten zur Verfügung. Die Antragsfrist läuft vom 11. – 27.06.2019. Förderfähig sind separate Baukörper zur Lagerung von Gülle, Jauche oder Festmist sowie die erforderlichen Nebenbestandteile und Nebenkosten. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage der LWK Niedersachsen unter dem Webcode: 01034923
  • Düngervorkauf und Einlagerung für 2020: Nach § 6 der DüV muss Harnstoff ab dem 01.02.2020 mit einem Ureasehemmstoff versetzt sein oder ebenfalls innerhalb von 4 Stunden eingearbeitet sein. Die Einarbeitung der Düngemittel kann entweder in einem Arbeitsgang, zum Beispiel mit einem Güllegrubber oder in einem zweiten Arbeitsgang nach der Gülleausbringung erfolgen. D.h. es müssen stabilisierte Harnstoffdünger, wie Alzon. Entec, Piagran oder Novurea eingesetzt werden.
  • Nachfolgekonzept RAM: Für Betriebe, die sich verpflichtet haben, die Fütterung der Schweine, Legehennen, Hähnchen und/oder Puten nach RAM‐Vorgaben durchzuführen, gibt es nun einen Erlass der ML. Dieser Erlass sieht vor, dass Landwirte die Nährstoffanfallswerte gemäß DüV Anlage 1, Tabelle 1 für die stark N/P-reduzierte Fütterungen verwenden dürfen (vgl. Webcode der LWK Niedersachsen: 01035344).
  • CC‐Kontrollen „Gute landwirtschaftliche Praxis – Düngung“: Bei einer Kontrolle der Aufzeichnungspflicht gemäß Düngeverordnung werden folgende Punkte überprüft:
    ‐ Ist ein Nährstoffvergleich erforderlich und wenn ja, liegt er vor?
    ‐ Liegen die ein‐/mehrjährigen N‐ und P2O5‐Salden vor und wie hoch sind sie (Kontrollwertüberschreitung)?
    ‐ Liegen die Nährstoffvergleiche / Düngebedarfsermittlungen der letzten 7 Jahre vor (7 Jahre Aufbewahrungspflicht)?
    ‐ Liegt die Düngebedarfsermittlung für das laufende Jahr vor?
    ‐ Wurde die N‐Obergrenze für Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft eingehalten ‐ N aus Gärresten wird zu 100 % angerechnet, Achtung beim Einsatz von Komposten (170 kg N/ha‐Grenze)?
    ‐ Liegen für alle Flächen (Abgleich Agrarantrag) > 1 ha die Bodenuntersuchungsergebnisse vor?
    ‐ Sind die Frühjahrs‐Nmin‐Werte berücksichtigt (Richtwerte der LWK bzw. Werte der eigenen Fläche)?
    ‐ Sind die Nährstoffgehalte der im eigenen Betrieb bzw. aufgenommenen org. Düngemitteln vorhanden bzw. festgestellt und dokumentiert?
    ‐ Ist Lagerraum für feste und flüssige Wirtschaftsdünger auf dem Betrieb vorhanden und wenn ja, in welchem Umfang?
    ‐ Werden Düngemittel mit tierischen Nebenbestandteilen eingesetzt?
    ‐ Werden für die Ausbringung von organischen Düngemitteln Geräte verwendet, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen?

 


Weitere Informationen

Falls Sie Interesse am Einsatz einer Maishacke haben, sprechen Sie uns an!

12.07. bis 15.07.: Auf der Tarmstedter Ausstellung sind wir auf dem Stand der Maschinenringe zwischen Elbe und Weser (H2) vertreten