Hier finden Sie die erste Ausgabe aus dem Jahr 2019 unseres Infoblattes „Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knapp“, das monatlich bei uns erscheint:

Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knapp 01/2019


Fristen im Januar/Februar

  • Bis 15.01. Ausbringungsverbot für Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost
  • Bis 31.01. Ausbringungsverbot für Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff
  • Bis 15.02. öVF, FV, NiB-AUM AL 21: Beseitigung von Zwischenfrüchten/Untersaaten verboten
  • Bis 01.03. NiB-AUM AL 22: Beseitigung von winterharten Zwischenfrüchten/Untersaaten verboten

In Wasserschutzgebieten gelten teils abweichende Fristen, die dann zu beachten sind!


Wichtige Themen im Januar/Februar

Maßnahmen vor der ersten Düngung

  • Seit November 2018 Standards der „Guten fachlichen Praxis“ in der Landwirtschaft aktualisiert: Download bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen unter dem Webcode „01032577“
  • Grundsatz jeder Düngungsmaßnahme: „Die ordnungsgemäße Zufuhr von Nährstoffen über Düngemittel dient der Ernährung von Pflanzen und dem Erhalt der Bodenfruchtbarkeit“

Düngebedarfsermittlung

  • Pflanzlichen Nährstoffbedarf unter Berücksichtigung von Standort- und Produktionsfaktoren ermitteln
  • Tatsächlichen Düngebedarf ermitteln
  • Schlag-/bewirtschaftungsspezifische Obergrenze darf in der Summe der mineralischen und organischen Düngung nicht überschritten werden.

Düngeplanung

  • Für Einzelschläge oder Bewirtschaftungseinheiten eine exakte Planung der auszubringenden Düngermengen zu den einzelnen Kulturen festlegen
  • Berücksichtigt zusätzlich weitere Parameter wie z.B. eine hohe N-Effizienz durch emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung oder die Nährstoffe einer optimal aufgewachsenen Zwischenfrucht
  • Übersicht der eingesetzten Wirtschaftsdünger mit ihrer Wirksamkeit und folglich der zeitlichen Lagerraumentlastung zur Vorplanung
  • Übersicht bei Mineraldüngern über die notwendige Aufwandmenge für den Betrieb und somit die Einkaufsplanung

Sollten Sie hierzu Fragen haben bzw. Interesse an einer Düngeplanung, melden Sie sich bitte bei uns im Büro.


Weitere Informationen

  • Plausibilisierte Feld-Stall-Bilanz (Nährstoffvergleich) rechtzeitig vorbereiten und berechnen (Stichtag 31.03.)
  • Ab 2019 soll Feld-Stall-Bilanz elektronisch der Düngebehörde gemeldet werden. Es erfolgt ein Abgleich der Meldeprogrammdaten und der Nährstoffbilanz. Bei Abweichungen kann es zu einer Vor-Ort-Kontrolle kommen.
  • Sachkunde Pflanzenschutz in Niedersachsen: Aktuell finden vielerorts die Fortbildungsmaßnahmen nach § 7 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) statt, die alle Sachkundigen im Pflanzenschutz jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren besuchen müssen. Überprüfen Sie, wann Sie sich spätestens wieder fortbilden müssen. Die Fortbildungsbescheinigung gilt als Nachweis und ist bei Kontrollen vorzulegen. Sie muss nicht bei der LWK Niedersachsen eingereicht werden.
  • Bitte denken Sie jetzt schon daran, die Null-Parzellen auf Ihren Flächen anzulegen. Sprechen Sie uns gerne an!