Hier finden Sie die elfte Ausgabe unseres Infoblattes „Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knapp“, das monatlich bei uns erscheint:

Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knapp 11


Fristen im November/Dezember

  • ab 01.11. Beginn reguläre Sperrfrist für die N-Ausbringung auf Grünland
  • bis 15.11. Schlegeln / Mulchen von Bracheflächen (591) möglich
  • bis 31.12. Pflanzenschutzmittel-Aufzeichnungen für das Jahr 2018 abschließen

Wichtige Themen im November/Dezember

Herbst-Nmin-Werte 2018 (aktuell bereits 412 Proben analysiert)
Ergebnisse:

  • Mittelwert: 109 kg Nmin/ha (Median: 87 kg Nmin/ha – der mittlere Wert aller Werte)
  • Schwankungsbereich: 7 und 518 kg Nmin/ha
  • Tiefenabschnitt von 0 bis 60 cm: Ø 96 kg Nmin/ha (Median: 80 kg Nmin/ha)

⇒ Damit fallen Herbst-Nmin-Gehalte gegenüber dem Mittelwert der Jahre 2016 und 2017 mit 56 kg Nmin/ha ummindestens 30 kg Nmin/ha höher aus.

Ausblick:

Für Düngebedarfsermittlung ist der Frühjahres-Nmin-Wert zu berücksichtigen. Im Schnitt der Jahre wird mit einen Wert in Höhe von ca. 22 kg Nmin/ha gerechnet. Bei Berücksichtigung des diesjährigen Herbst-Nmin-Wertes müssten für Nitratauswaschung bei frostfreiem Boden auf norddeutschen Geeststandorten bis März 300 l/m² Niederschläge fallen, damit Böden auf Feldkapazität aufgesättigt und dann durchwaschen werden. Das heißt, ab jetzt müssten monatlich über 100 mm Niederschlag fallen. Damit ist nicht zu rechnen. Somit ist für das Frühjahr 2019 von höheren Nmin-Gehalten in Höhe von bis zu 70 kg Nmin/ha auszugehen, sofern Nährstoffe nicht durch Zwischenfrüchte oder Untersaaten gebunden werden.

N-Speicherfähigkeit von Zwischenfrüchten:

Die Nährstoffspeicherkapazität von Zwischenfrüchten im Herbst ist nicht zu unterschätzen. Aufwuchsbeprobungen mit anschließender Analyse aus den vergangenen Jahren zeigten, dass bis zu 100 kg Stickstoff/ha (Faustzahl 10 kg N/ha pro 10 cm Pflanzenhöhe) in Pflanzen gespeichert werden können.

Empfehlung:

Überdenken Sie Mineraldüngereinkauf und nutzen Sie trockene Bodenverhältnisse für Kalkung und andere Maßnahmen!


Erlass über den Umgang mit Ernteausfällen
Durch die Trockenheit in vielen Regionen Niedersachsens wurde das Ertragsniveau der Vorjahre bei Raps, Getreide und Grünland nicht erreicht. Daher wurde ein Erlass herausgegeben. Dieser zeigt, wie mit Mindererträgen im Nährstoffvergleich (NSV) und der Düngebedarfsermittlung (DBE) 2019 umgegangen werden soll.
Die Berücksichtigung nicht zu vertretender Ernteausfälle im NSV für das Jahr 2018 kann wie folgt durchgeführt werden:

  • Der Landwirt stellt durch Dürre im Erntejahr 2018 erlittene Mindererträge fest und belegt diese plausibel
  • Im NSV werden tatsächlich geerntete Mengen vom Landwirt richtig eingetragen. Liegen Mindererträge mehr als 20 % unter den 3-jährigen Durchschnittserträgen, werden Mindererträge an Haupt- und Nebenerntegut mit den N-und P2O5-Gehalten im Erntegut bzw. Nebenerntegut (gemäß Anlage 7 der Düngeverordnung (DüV)) multipliziert.
  • Man erhält unvermeidliche N- bzw. P2O5-Verluste je ha einer Kultur. Dieser Wert wird mit der Anbaufläche (AF) der jeweiligen Kultur multipliziert und ergibt Wert für unvermeidliche N- bzw. P2O5-Verluste infolge derErnteausfälle (HEG) im Jahr 2018, die nach Anlage 5 (DüV) eingetragen werden können:
    ⇒ 40 ha AF * 30 dt/ha Ertragsdifferenz * 1,81 kg N/ha im HEG = 2.172 kg N/ha unvermeidliche Verluste
    ⇒ 40 ha AF * 30 dt/ha Ertragsdifferenz * 0,80 kg P2O5/ha im HEG = 960 kg P2O5/ha unvermeidliche Verluste (Webcode: 01034061)