Mit dem Erntejahr 2018 sind nicht nur die Regularien für den Umgang mit dem Nährstoff Stickstoff verschärft worden, sondern auch für Phosphor (P). In der neuen Düngeverordnung (DüV) ist der Kontrollwert im jährlich zu erstellenden Nährstoffvergleich von 20 kg P2O5/ha auf 10 kg P2O5/ha (Mittel von 6 Jahren) merklich gesenkt worden.

In der hiesigen Region wird P zumeist gezielt zu Raps und Hackfrüchten gedüngt, um die Versorgung des Bodens für eine 3-jährige Fruchtfolge sicherzustellen. Wie hoch muss jedoch der P-Gehalt im Boden sein, um das Wachstum der Kulturpflanzen sicherzustellen? Diese Frage wird in der Wissenschaft kontrovers diskutiert. Fest steht aber, dass die Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein bundesweit die höchsten Richtwerte für die P-Versorgungsklassen herausgegeben haben.

In der unten stehenden Tabelle sind die P-Versorgungsklassen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Richtwert 2017 und der Standpunkt der VDLUFA der Jahre 1997 sowie 2018 aufgeführt. Auffällig sind die großen Unterschiede zwischen dem Richtwert der LWK und der VDLUFA für die Versorgungsklasse „C“, der 3 mg P/100 g Boden (6,8742 mg P2O5/100 g Boden) beträgt (VDLUFA 1997). Noch eklatanter ist das Gefälle zum VDLUFA-Standpunkt 2018 mit 6 mg P/100 g Boden. Das heißt, auf einem Hektar sind 252 kg P/ha (577 kg P2O5/ha) mehr gebunden, die aber von den Kulturen nicht aufgenommen werden.

Rechenbeispiel
Silomaisertrag (32% TS): 550 dt/ha
P2O5-Abfuhr: 550 x 0,18 = 99 kg P2O5/ha bzw. 43 kg P/ha

Obige Abbildung zeigt die Verteilung der P-Gehaltsklassen des Beratungsgebietes „Obere Aller rechts“. Für die Darstellung wurden die Maximalwerte der Gehaltsklassen zur Einteilung herangezogen. Wird der Richtwert der LWK Niedersachsen 2017 angewandt, so liegen 40% der Flächen in Gehaltsklasse „B“, knapp 55 % in „C“ und 5% in „D“. Diese Verteilung verschiebt sich deutlich, wenn der Standpunkt der VDLUFA 1997 angewendet wird. Demnach sind 75% der Flächen optimal (Gehaltsklasse „C“) versorgt. Eine noch deutlichere Verschiebung der Gehaltsklasseneinstufung ist ersichtlich, wenn der VDLUFA Standpunkt 2018 angewendet wird. Dann liegen nur 40% der Flächen in Gehaltsklasse „C“, der überwiegende Anteil (55%) liegt bereits in „D“, was einer Überversorgung entspricht.

Angesichts der verschärften Gesetzeslage und den hohen Kosten für den Einkauf von P-haltigen Düngemitteln, sollte die eigene Düngepraxis überdacht werden. Sind 2 dt DAP/ha Unterfuß zum Silomais notwendig oder reicht 1 dt NP 20/20/ha kombiniert mit der Wirtschaftsdüngergabe? Dies sollte in Betracht gezogen werden, zumal auch P nach neueren Untersuchungen über den Grundwasserabfluss in Oberflächengewässer eingetragen wird. In Deutschland werden so 5732 t P/a in Oberflächengewässer geleitet (Fuchs et.al. 2014; Berechnung von Stoffeinträgen in die Fließgewässer Deutschlands mit dem Modell MONERIS.)

 

Klasse LWK-NI 2017 Standpunkt VDLUFA 1997 Standpunkt VDLUFA 2018
A <2 <2 <1,5
B 3 – 6 2,1 – 4,4 1,5 – 3
C 7 – 12 4,5 – 9 3,1 – 6
D 13 – 19 9,1 – 15 6,1 – 12
E >20 >15,1 >12