Hier finden Sie die neunte Ausgabe unseres Infoblattes „Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knackig“, das monatlich bei uns erscheint:

Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knackig 09


Fristen im September/Oktober

  • Achtung: Die Sperrfrist für die Aufbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Ackerland gilt seit der Ernte der letzten Hauptkultur!
  • Bis 30.09: Fristende zur Einreichung von Modifikationsanträgen zu ÖVF bei der Bewilligungsstelle
  • 16.07. bis 01.10.: Einsaat von Zwischenfrüchten als Kulturpflanzenmischung zur Erfüllung von Greening-Auflagen (ÖVF) und AUM AL2. Weitere Auflagen sind zu beachten.
  • Bis 1.10.: Das Schneiden von Feldgehölzen ist verboten

Wichtige Themen im September/Oktober

  • Nicht aufgelaufene Untersaaten: Falls trotz der bisher aufgezeigten Niederschläge kein Gras aufgelaufen ist und das Greening dennoch von der LWK Nds. anerkannt wurde, ist es trotzdem sinnvoll für eine aktive Begrünung, mit z.B. Roggen oder Rüben, zu sorgen. Die Begrünung der Maisflächen ist essenziell, damit die nicht genutzten Nährstoffe konserviert werden. Bei einem Minderertrag von 100 dt/ha bezogen auf 32 % TS verbleiben, stets die Einhaltung des ermittelten Düngebedarfs vorausgesetzt, allein aus der vorherigen Düngung noch 43 kg N/ha im Boden, die nicht vom Mais aufgenommen wurden. Zusätzlich wird weiterhin Stickstoff durch Mineralisation freigesetzt.
  • Narbenerneuerung bei Dauergrünland (DGL) (Sonderregelung für 2018): Durch die Trockenheit sind viele Grünlandnarben beschädigt und müssen erneuert werden. Dafür wurde ein beschleunigtes Antrags- und Genehmigungsverfahren zum Pflügen von Dauergrünland beschlossen. 1. Geplante Narbenerneuerung von DGL bei der unteren Naturschutzbehörde bzw. unteren Wasserbehörde des Landkreises (UNB/UWB) mit dem Vordruck „Anzeige UNB zur Narbenerneuerung“ anzeigen. 2. Antrag auf Pflügen von Dauergrünland bei zuständiger Bewilligungsstelle der LWK Niedersachsen stellen (mit Anzeige an UNB/UWB) 3. Nach Erhalt der Genehmigung kann Neueinsaat des DGLs erfolgen. Eine Narbenerneuerung auf sensiblem Dauergrünland, Ersatzdauergrünland (Kulturcode 444) und in Wasserschutzgebieten ist auf diesem Weg nicht zulässig. (Webcode: 01030558)

  • Maiszünsler – Vorbeugung und Bekämpfung: Der Maiszünsler breitet sich immer weiter in Richtung Norden aus und jeder sollte sich an vorbeugenden Maßnahmen beteiligen. Pflügen ist nicht hilfreich, da so die Stoppeln nur mit dem Boden vermischt werden und als unerwünschter Nebeneffekt Stickstoff freigesetzt wird. Tiefes Häckseln und das Zerstören der Stängel mit vorhandener oder spezieller Technik zeigen die beste Wirkung bei der Vorbeugung. Ebenso kann auf biologische/chemische Bekämpfungsmaßnahmen z.B. den Einsatz von Schlupfwespenlarven zurückgegriffen werden.