Hier finden Sie die achte Ausgabe unseres Infoblattes „Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knackig“, das monatlich bei uns erscheint:

Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knackig 08


Fristen im August/September

  • 16.07. bis 01.10.: Einsaat von Zwischenfrüchten als Kulturpflanzenmischung zur Erfüllung von Greening-Auflagen (ÖVF)
  • 01.08.: GAP Nutzung/Umbruch von Brachen (früheste Beseitigung der brachliegenden Fläche für den Anbau einer Kultur mit Ernte im Folgejahr)

Wichtige Themen im August/September

  • Sonderregelung 2018: Bracheflächen sind zur Beweidung und/oder Schnittnutzung freigegeben
  • Neuer Fragen-Antworten-Katalog zur DüV der LWK Nds. jetzt erhältlich: Katalog Stand 03.07.18 oder benutzen Sie den Webcode „01033093“ auf der Seite der Landwirtschaftskammer
  • Herbst-Düngebedarfsermittlung jetzt anfertigen: Im Boden ist noch immer ein ausreichendes Nährstoffangebot vorhanden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Anbau- und Düngeplanung für die Zwischenfrüchte und das Feldfutter.
  • Der Anbau von Zwischenfrüchten und Feldfutter kann neben den positiven Effekten auf die Bodengesundheit, wie schon öfters erwähnt, jetzt auch dabei helfen eine potenzielle Futterknappheit zu überbrücken. Wie in unserem ausführlichen Rundschreiben 05/2018 (ab 08.08.18 auf unserer Homepage) zu lesen ist, gibt es ein paar strategische Vorgehensweisen, die dennoch stark abhängig von dem ersehnten Niederschlag sind. Besonders bei der Bodenbearbeitung zur Zwischenfruchtaussaat sollte eine weitere Verdunstung durch das Aufreißen des Bodens gering gehalten werden.
  • Das Wetter kann niemand voraussagen, sonst hätte man in 2017 und 2018 doch vieles anders erledigt. Mit unserer Düngeplanung können Sie jedoch unter Berücksichtigung der betrieblichen Voraussetzungen und der Standortgegebenheiten das Optimum im Pflanzenbau unter dem Aspekt des Grenzertrages herausholen. Ebenso unterstützen wir Sie in Fragen der Bodengesundheit und Bodenstrukturverbesserung, womit man auch gegen extremere Situationen auf den Flächen gewappnet ist.

  • Sonderregelung der LWK Nds. für „vertrocknete/eingegangene“ Untersaaten durch die extreme Trockenheit in Zuge der Erfüllung von Greening-Maßnahmen: Nähere Informationen erhalten Sie dazu bei uns.
  • Maisernte: Lassen Sie sich nicht verunsichern. Hier gilt es, Ruhe zu bewahren und den nächsten Regenschauer abzuwarten. Nur wenn die Pflanze kurz vor dem totalen Absterben ist, sollte über die Ernte nachgedacht werden. Momentan könnten die Zuckergehalte definitiv noch zu hoch sein, um eine ausreichende Qualität zu gewährleisten.
  • Eine effektive Gülleausbringung bei dem aktuellen, sehr trockenen Wetter kann nur mit optimaler Technik funktionieren (Acker: Direkteinarbeitung, Grünland: Schleppschuh). Auch die LWK Nds. weist jetzt, neben den hohen Ammoniakverlusten bei Breitverteilung, auf Imageschäden der Landwirte durch eine Geruchsbelästigung der Bevölkerung hin.
  • Überschreitungen des ermittelten Düngebedarfs bei vor Ort Kontrollen: Bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit, wobei das Bußgeldverfahren vom Einzelfall abhängig ist. Überschreitung des N-Bedarfswertes ist CC-relevant!