Hier finden Sie die erste Ausgabe unseres Infoblattes „Südholsteinische Geest und Büchener Sander – Kurz und Knapp“:

Download: Kurz und Knapp 01/2018


 

Düngebedarfsermittlung im Herbst:

  • Grundsätzlich ist Schluss nach Ernte der letzten Hauptfrucht
  • Ausnahme zu den folgenden Kulturen dürfen bei Bedarf maximal 60 kg Gesamt-N/ha bzw. 30 kg NH4-N/ha bis zum 1. Oktober ausgebracht werden
    • Winterraps (bei Aussaat bis 15.9.)
    • Zwischenfrüchte (Leguminosenanteil unter 50 % Gewichtsanteil!, Standzeit mind. 6 Wochen, Aussaat bis 15.9.)
    • Wintergerste nach Getreidevorfrucht (Aussaat bis 1.10.)
    • Feldfutter (Aussaat bis 15.9.)
  • Zu Ackergras mit Nutzung im Herbst: Düngung nach Bedarf
    • Bedarf von 80 kg N/ha bei 30 dt TM/ha
    • Bedarf von 100 kg N/ha bei 40 dt TM/ha
  • Voraussetzungen:
    • P-Versorgung der Böden > 36 mg P2O5/100 g Boden (DL-Methode), *gilt nicht bei Feldfutter
  • Wichtig:
    • Nach den Früchten Mais, Kohl, Feldgemüse und Leguminosen sowie zur Förderung der Strohrotte besteht kein Düngebedarf!
    • Nach Raps, Kartoffel, Zuckerrüben besteht in der Regel kein Düngebedarf!
    • Die Herbstbedarfsermittlung ist sieben Jahre aufzubewahren
    • Bei fehlender Herbstbedarfsermittlung drohen Bußgelder, die Herbstdüngung ist CC-relevant

Landesdüngeverordnung:

Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland die Landesdüngeverordnung (§ 13 DüV) am 03.07.2018 verabschiedet, um in den gefährdeten Gebiete die Einträge von Nitrat ins Grundwasser und von Phosphat in die Seen zu reduzieren.Für die Nitratkulisse bedeutet das:

  • Jährliche, betriebseigene Wirtschaftsdüngeranalysen
  • Einarbeitung von Wirtschaftsdünger auf unbestelltem Ackerland innerhalb einer Stunde
  • Vorgezogene Sperrfrist für Stickstoff auf Grünland vom 15.10. bis 31.01, auf Acker bleibt die Sperrfrist ab 1.10. (ZF, Raps, WG, Ackergras)

Das hat zur Folge, dass bereits diesen Sommer die Gülle auf Getreidestoppeln spätestens innerhalb einer Stunde eingearbeitet werden muss!

Für die P-Kulisse gilt:

  • Jährliche, betriebseigene Wirtschaftsdüngeranalysen
  • Einschränkung der Phosphatdüngung auf hoch bis sehr hoch versorgten Böden
  • Sperrfrist für Phosphat auf Grünland vom 15.10. bis 31.01.

Unter http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php lässt sich prüfen, ob der eigene Betrieb innerhalb der Kulissen liegt.


Nachernte-Nmin:

Aufgrund des zumeist niedrigen Ertragsniveaus sind Nachernte-Nmin-Proben in diesem Sommer besonders interessant. Um einer Futterknappheit vorzubeugen, kann z.B. nach Getreide vor Mais noch Ackergras mit einer Herbstnutzung angebaut werden. Für die optimale Düngung können so die Rest-Nmin-Gehalte ermittelt werden. Wir bieten für einzelne Flächen gerne eine Beprobung an. Wichtig ist, dass es sich um Flächen innerhalb der Beratungskulisse handelt. Wenden Sie sich dazu gerne an Ihren Berater.