Seit dem 16.03.2018 hat die Agrarantragszeit wieder begonnen. Da die Wasserschutzgebietszusatzberatung mit umfangreichen Dokumentationspflichten verbunden ist, erleichtern Sie uns diese Arbeit sehr, wenn Sie unter Punkt 9.5 des Sammelantrages zweimal „Ja“ ankreuzen, auch wenn Sie 2018 planen, an keiner Freiwilligen Vereinbarung teilzunehmen.

Wichtig: Mit diesen Kreuzen verpflichten Sie sich nicht an Freiwilligen Vereinbarungen teilzunehmen!!

Es bedeutet aber, dass wir leichter erfahren, welche Flächen Sie in den Wasserschutzgebieten bewirtschaften und was auf diesen Flächen 2018 angebaut wurde. Wenn Sie jedoch an Freiwilligen Vereinbarungen teilnehmen möchten, dann müssen Sie die entsprechenden Felder im Antrag auf Agrarförderung mit „Ja“ beantworten, sonst ist eine Teilnahme nicht möglich.