Hier finden Sie die erste Ausgabe unseres Infoblattes „Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knackig“, das monatlich bei uns erscheinen wird:
Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knackig 01 Untere Elbe
Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knackig 01 Untere Weser
Fristen im Januar/Februar
- 15. Januar: Ende der Sperrfrist für Festmist von Huf- und Klauentieren und Kompost
- 16. Januar: Vorgezogene Ausbringung gilt nicht für Wasserschutzgebiete und nur auf Grünland/
Ackergras: Wenn die Situation es fordert und zulässt, geringe N-Mengen (maximal 10 m³/ha) - 31. Januar: Ende der Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichem Nährstoffgehalt (>1,5 % Nges oder >0,5 % P2O5 in der TM): Den Gewässerschutz und die gute fachliche Praxis beachten
- Bis 15. Februar müssen Zwischenfrüchte/Untersaaten (öVF, FV, AL 21) auf den Flächen verbleiben (weitere Auflagen beachten)
- Ab Ende Februar Beginn der Sperrfrist für das Schneiden von Feldgehölzen sowie das Räumen von Gräben
- Bis 1. März müssen winterharte Zwischenfrüchte/Untersaaten (AL 22) auf den Flächen verbleiben
WSG-VO können abweichende Fristen beinhalten!
Wichtige Themen im Januar/Februar
- Düngeplanung erstellen (bestenfalls schon in 2017 erledigt): sollte vor den ersten Maßnahmen klar sein
- Düngebedarfsermittlung: muss vor den ersten Maßnahmen vorliegen
- Analysen der Wirtschaftsdünger 2018 einplanen: nur wer weiß was drin steckt, verteilt richtig
- Sich Gedanken über das Nährstoffmanagement machen (so ein Jahr wie 2017, kann wieder kommen): Tierbestand/Anfall, Lagerraum, verwertbare Nährstoffe im Betrieb
- Betriebs-Dokumentation:
- Bodenanalysen für Acker und Grünland ab 1 ha Schlaggröße für 6 Jahre: Böden sind die Grundlage für die Landwirtschaft. Wir empfehlen eine Beprobung alle 3 Jahre
- Überblick über die relevanten Nmin-Werte zur Frühjahrsplanung
- Überblick über die Gehalte der eingesetzten Wirtschaftsdünger: Eigene Analysen!
- Schlagdokumentationen PSM vollständig
- Nährstoffvergleich (Stichtag 31. März)
- Gute fachliche Praxis beachten: Keine Düngeraufbringung auf nicht aufnahmefähigen Böden (gefroren, schneebedeckt, wassergesättigt, überschwemmt). Aufbringung nur bei Düngebedarf.
- Keine Beseitigung/Düngung von Zwischenfrüchten öFV/AUM AL etc.
- Beachten Sie die Abstandsauflagen zu Fließgewässern: 1 m bei Exakt-Technik und 4 m bei dem Einsatz eines Pralltellers (weitere Auflagen für Flächen mit Hangneigung)
- Kein Einsatz von Glyphosat zur Beseitigung von AUM AL 21/22, FV sowie öVF
- Düngung im Januar/Februar ist bei den aktuellen Boden- und Klimaverhältnissen zu überdenken
Terminhinweise Januar/Februar
- 25. Januar 2018 9:00 Uhr: Feldbegehung „Die gute fachliche Praxis des Zwischenfruchtanbaus“ Versuchsfeld Eitzte (Rethkampstraße, 27446 Selsingen und dann östlich bis zur Bahnunterführung weiterfahren)
- Bitte beachten Sie auch die aktuellen Termine Pflanzenbau/Pflanzenschutz der LWK Nds.