Hier finden Sie die erste Ausgabe unseres Infoblattes „Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knackig“, das monatlich bei uns erscheinen wird:

Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knackig 01 Untere Elbe

Landwirtschaft & Gewässerschutz – Kurz und Knackig 01 Untere Weser


Fristen im Januar/Februar

  • 15. Januar: Ende der Sperrfrist für Festmist von Huf- und Klauentieren und Kompost
  • 16. Januar: Vorgezogene Ausbringung gilt nicht für Wasserschutzgebiete und nur auf Grünland/
    Ackergras: Wenn die Situation es fordert und zulässt, geringe N-Mengen (maximal 10 m³/ha)
  • 31. Januar: Ende der Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichem Nährstoffgehalt (>1,5 % Nges oder >0,5 % P2O5 in der TM): Den Gewässerschutz und die gute fachliche Praxis beachten
  • Bis 15. Februar müssen Zwischenfrüchte/Untersaaten (öVF, FV, AL 21) auf den Flächen verbleiben (weitere Auflagen beachten)
  • Ab Ende Februar Beginn der Sperrfrist für das Schneiden von Feldgehölzen sowie das Räumen von Gräben
  • Bis 1. März müssen winterharte Zwischenfrüchte/Untersaaten (AL 22) auf den Flächen verbleiben

WSG-VO können abweichende Fristen beinhalten!


Wichtige Themen im Januar/Februar

  • Düngeplanung erstellen (bestenfalls schon in 2017 erledigt): sollte vor den ersten Maßnahmen klar sein
  • Düngebedarfsermittlung: muss vor den ersten Maßnahmen vorliegen
  • Analysen der Wirtschaftsdünger 2018 einplanen: nur wer weiß was drin steckt, verteilt richtig
  • Sich Gedanken über das Nährstoffmanagement machen (so ein Jahr wie 2017, kann wieder kommen): Tierbestand/Anfall, Lagerraum, verwertbare Nährstoffe im Betrieb
  • Betriebs-Dokumentation:
  1. Bodenanalysen für Acker und Grünland ab 1 ha Schlaggröße für 6 Jahre: Böden sind die Grundlage für die Landwirtschaft. Wir empfehlen eine Beprobung alle 3 Jahre
  2. Überblick über die relevanten Nmin-Werte zur Frühjahrsplanung
  3. Überblick über die Gehalte der eingesetzten Wirtschaftsdünger: Eigene Analysen!
  4. Schlagdokumentationen PSM vollständig
  5. Nährstoffvergleich (Stichtag 31. März)
  • Gute fachliche Praxis beachten: Keine Düngeraufbringung auf nicht aufnahmefähigen Böden (gefroren, schneebedeckt, wassergesättigt, überschwemmt). Aufbringung nur bei Düngebedarf.
  • Keine Beseitigung/Düngung von Zwischenfrüchten öFV/AUM AL etc.
  • Beachten Sie die Abstandsauflagen zu Fließgewässern: 1 m bei Exakt-Technik und 4 m bei dem Einsatz eines Pralltellers (weitere Auflagen für Flächen mit Hangneigung)
  • Kein Einsatz von Glyphosat zur Beseitigung von AUM AL 21/22, FV sowie öVF
  • Düngung im Januar/Februar ist bei den aktuellen Boden- und Klimaverhältnissen zu überdenken

Terminhinweise Januar/Februar

  • 25. Januar 2018 9:00 Uhr: Feldbegehung „Die gute fachliche Praxis des Zwischenfruchtanbaus“ Versuchsfeld Eitzte (Rethkampstraße, 27446 Selsingen und dann östlich bis zur Bahnunterführung weiterfahren)
  • Bitte beachten Sie auch die aktuellen Termine Pflanzenbau/Pflanzenschutz der LWK Nds.